Sicherheit im Seeclub Sursee
Im Grundsatz gilt, dass jeder für seine eigene und die Sicherheit seiner
Mitmenschen verantwortlich ist.
Nicht jede Tätigkeit kann mit Regeln und Gesetzten vorgeschrieben werden,
sondern es gilt
der gesunde Menschenverstand!
Folgende Punkte sind geregelt und gelten als verbindlich und sind unbedingt einzuhalten:
| » Schwimmen | Sichere Schwimmfähigkeiten werden für den Rudersport vorausgesetzt! |
| » Logbuch |
VOR jeder Ausfahrt wird eingetragen, welche Mannschaft mit
welchem Boot auf dem Wasser ist. Nach der Ausfahrt wird der Eintrag mit
|
| » Ruderordnung | Regelt den Ruderbetrieb (27.2.1987) |
| » Fahrordnung | Diese Fahrordnung wurde zusammen mit dem Seeclub Sempach erarbeitet und ist für beide Clubs verbindlich. Bitte unbedingt einhalten und an RudererInnen von fremden Vereinen informieren, um Zusammenstösse zu vermeiden. |
| » Sturmwarnzeichen |
Bei laufender Sturmwarnung (40 x oder 90 x blinken) dürfen keine Ruderboote aufs Wasser!
Aufkommen von Sturmwinden: 40 x blinken pro Minute, d.h.
ca. alle 1.5 sec
Unmittelbare Sturmgefahr: 90 x blinken pro Minute, d.h.
ca. zwei mal pro sec |
| » Windprognosen |
|
| » Schwimmwesten | Während der Wintermonaten (ab Herbstregatta Sursee bis zum Aaruedere) ist es Pflicht, bei einer Ausfahrt im Einer oder Zweier, eine Schwimmweste zu tragen. Schwimmwesten werden vom SC Sursee zur Verfügung gestellt. |
| » Notfall auf dem See | Notfall-Schema SC Sursee & SC Sempach. Bei einem Notfall auf dem See zählt jede Minute. Mit den Motorbootfahrlehrern konnte vereinbart werden, dass sie im Notfall aufgeboten werden können. |